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Sozialhilfe

Ziele der Sozialhilfe
Der Sozialdienst der Gemeinde Horgen hilft Menschen in Notlagen
durch Beratung und finanzielle Unterstützung.

Oberstes Ziel der Sozialhilfe ist die Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbständigkeit.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit den Sozialhilfebeziehenden.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeit
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung wird individuell und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen berechnet.

Die rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sind in der Bundesverfassung, im Kantonalen Sozialhilfegesetz, sowie in den kantonalen Unterstützungsrichtlinien festgehalten. Massgebend sind auch die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Die Zuständigkeit zur Ausrichtung der Hilfe liegt bei der Sozialbehörde, die nach SKOS-Richtlinien die internen Richtlinien der Sozialhilfe Horgen festlegt und deren Umsetzung und Ausführung beaufsichtigt.

Die Beratungen erfolgen diskret. Melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Anmeldung
Wenn Sie sich in einer Notlage befinden oder Fragen haben, melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Horgen.

Hier können Sie die Anmeldung für die Sozialhilfe online bestellen.
Bringen Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den gewünschten Unterlagen persönlich zu den Sozialen Dienste oder senden Sie uns diese zu.

 

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