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Soziale Dienste

Gehört zur Abteilung: Soziales

Erwachsenenschutz

Grundsätzlich sind Erwachsene für sich selbst verantwortlich.
Es gibt aber Erwachsene, die diese Verantwortung nicht zu hundert Prozent wahrnehmen können. Hier greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zum Schutz der betroffenen Erwachsenen ein.

Eine Beistandschaft kann angeordnet werden, wenn eine Person hilfs- und schutzbedürftig ist. Die Massnahme muss verhältnismässig sein, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und in einem korrekten Verfahren angeordnet worden sein.

Die Aufgabe der Beiständin oder des Beistandes ist es, die betroffene Person in den von der KESB definierten Aufgabenbereichen zu unterstützen und/oder zu vertreten. Dabei stehen das Wohl und der Schutz der betroffenen Person im Zentrum.

Asylbetreuung

Die Gemeinde nimmt Menschen auf, die in der Schweiz Asyl beantragen.  
Die Zuweisung erfolgt über den Kanton Zürich gemäss kantonalem Verteilungsschlüssel.

Die Asylbetreuung berät und begleitet die Asylsuchenden und Flüchtlinge. Sie richtet die Sozialhilfeleistungen aus und fördert die Integration mit verschiedenen Massnahmen. Zudem wird die Gesundheitsversorgung und Unterbringung gewährleistet.

Dabei handelt es sich um Personen im laufenden Asylverfahren (Bewilligung N), Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommene Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz (Bewilligung F).

Sozialdienst

Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen oder Suchtprobleme oder ein fehlendes oder zu niedriges Einkommen.

Der Sozialdienst der Gemeinde Horgen hilft Menschen in Notlagen
durch Beratung und finanzielle Unterstützung im Rahmen des Sozialhilfegesetzes.

Die Zuständigkeit zur Ausrichtung der Hilfe liegt bei der Sozialbehörde, die nach SKOS-Richtlinien die internen Richtlinien der Sozialhilfe Horgen festlegt und deren Umsetzung und Ausführung beaufsichtigt.

Kontakt

Soziale Dienste
Alte Landstrasse 25
Postfach
8810 Horgen

Telefon 044 728 44 40
Fax 044 728 44 12 / 044 728 44 15
sozialedienste@horgen.ch

Öffnungszeiten

Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

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