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Nachtparken

Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Horgen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist somit bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig sind

  • alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die in Horgen wohnen und keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben;
  • alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die zwar nicht in Horgen wohnen, die aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen.
Motorräder Fr. 15.00
Personen- und Lieferwagen
bis 3,5 t, Anhänger für leichte Fahrzeuge, dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Elektromobile)
Fr. 30.00
Lieferwagen und schwere Motorwagen
ab 3,5 t, Car, Wohnwagen, Anhänger für schwere Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge
Fr. 90.00

Die Gebühren gelten pro Kalendermonat. Angebrochene Kalendermonate werden als ganze verrechnet. Die Gebühren werden alle drei Monate rückwirkend durch die Gemeindepolizei in Rechnung gestellt.

Meldepflicht
Sie finden ein Anmeldeformular in unserem Online-Schalter. Auch eine Abmeldung können Sie via Online-Schalter vornehmen.

Weitere Informationen können Sie der Nachtparkverordnung entnehmen.

Zugehörige Objekte