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Einbürgerung

Für die Einbürgerung in Horgen ist der Gemeinderat Horgen zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
Schweizer Pass
Hier finden Sie alle Informationen sowie die Voraussetzungen betreffend Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer.
Hier finden Sie alle Informationen sowie die Voraussetzungen betreffend Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer.