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Generelle Informationen

Die vorzeitige Stimmabgabe ist in der Woche vor dem Wahl- und Abstimmungstag von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Parterre des Gemeindehauses (Einwohnerdienste) möglich.

Kontakt

Präsidiales, praesidiales@horgen.ch

Urne Öffnungszeiten

Am Wahl- und Abstimmungswochenende ist das Urnenlokal im Gemeindehaus am Sonntag, jeweils von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

In der Schalterhalle des Gemeindehauses, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das frankierte Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung mit B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.