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Anschlussgebühren für Wasser
Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind von der Kundschaft zu bezahlen.
Bei Erhöhung der Bezugsleistung ist eine Nachzahlung fällig. Eine Übertragung von Ansprüchen aus Anschlussgebühren von einem auf ein anderes Grundstück ist nicht möglich.
Informationen
- Datum
- 3. November 2020
- Herausgeber
- Gemeindewerke
Dokumente
Name | |||
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Reglement_Wasserversorgung.pdf (PDF, 33.86 kB) | Download | 0 | Reglement_Wasserversorgung.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Leitung | Telefon |
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Bereich Werke | Stancampiano Antonio | 044 727 92 00 |