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Anschlussgebühren für Gas

Gestützt auf das Erdgasversorgungsreglement der Politischen Gemeinde Horgen vom 1. Juli 2013 und unter Berücksichtigung allfälliger gesetzlicher Vorschriften erhebt die Gasversorgung Horgen einmalige Anschlussgebühren für den Anschluss an die Erdgasversorgung und die Mitbenützung der bestehenden Infrastruktur. Für den Anschluss von Erdgasgeräten wird ein einmaliger Netzkostenbeitrag erhoben.

Die Anschlussgebühren bzw. Netzkostenbeiträge dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind vom Grundeigentümer bzw. der Grundeigentümerin zu bezahlen.

Bei Leistungserhöhung oder bei Änderungen der Bezugsleistung ist eine Nachzahlung fällig. Eine Übertragung von Ansprüchen aus Anschlussgebühren und Netzkostenbeiträgen von einem auf ein anderes Grundstück ist nicht möglich.

Informationen

Datum
1. Januar 2024
Herausgeber/-in
Gemeindewerke

Dokumente

Name
Anschlussgebühren Gasversorgung (PDF, 74.02 kB) Download 0 Anschlussgebühren Gasversorgung

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