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Anschlussgebühren für Fernwärme
Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind von der Bauherrschaft zu bezahlen.
Die Anschlussgebühren werden in der Regel nach dem definitiven Anschluss ans Netz erhoben
Informationen
- Datum
- 3. November 2020
- Herausgeber
- Gemeindewerke
Dokumente
Name | |||
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Reglement_Fernwaerme.pdf (PDF, 34.2 kB) | Download | 0 | Reglement_Fernwaerme.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Leitung | Telefon |
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Bereich Werke | Stancampiano Antonio | 044 727 92 00 |