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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Horgen - Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 11. April 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission innerhalb der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingegangen:
- Steffen Pius Johann, geb. 1973, Püntstrasse 23, Horgen, Zugverkehrsleiter, Die Mitte
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innerhalb einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 3. Juni 2024, 18.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat als wahlleitender Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Die rechtlich massgebende Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte dem Digitalen Amtsblatt Schweiz.
Zugehörige Objekte
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WahvorschlagsformularRGPK_(1) (PDF, 860.75 kB) | Download | 0 | WahvorschlagsformularRGPK_(1) |