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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

11. April 2024
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Stiftung Ortsmuseum und Chronik: Jahresbericht und -rechnung: Genehmigung
  2. Reitverein Horgen, Verlängerung Pachtvertrag: Genehmigung
  3. Hotel & Taverne Schwan, Konzession Nutzung öffentlicher Grund: Genehmigung
  4. Seeforellenaufstieg, Vertrag Gemeinde Horgen – SBB AG: Genehmigung
  5. eFormularservice in Horgen – Pilotprojekt mit egovpartner
  6. Weitere Abklärungen zum Bergweiher nötig
  7. Ersatzwahl eines Mitglieds der RGPK - Rest der Amtsdauer 2022-2026
  8. Kreditabrechnungen: Genehmigungen

1. Stiftung Ortsmuseum und Chronik: Jahresbericht und -rechnung: Genehmigung
Der Gemeinderat hat die Aufsicht über die Stiftung für das Ortsmuseum und die Chronik der Gemeinde Horgen. Er hat den vom Stiftungsrat unterbreiteten Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 aufsichtsrechtlich genehmigt. Die Jahresrechnung wurde zuvor von den Revisoren geprüft und zur Abnahme empfohlen.

2. Reitverein Horgen, Verlängerung Pachtvertrag: Genehmigung
Das selbstständige und dauernde Pachtrecht mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit dem Reitverein Horgen, vertreten neu durch Barbara Spejchalova, Präsidentin und Andrina Strassler, Vizeprasidentin, ist per 31. Dezember 2018 abgelaufen. Die Präsidentin, ehemals Yucca Rothacher hat im Jahr 2018 angezeigt, dass sie den Pachtvertrag um weitere 10 Jahre zu den gleichen Bedingungen verlängern möchte (kein Pachtrechtszins, im Heimfall fallen sämtliche Bauten der Grundeigentümerin Gemeinde Horgen heim). Barbara Spejchalova stimmte der Verlängerung nach Ihrer Amtsübernahme zu. Der Gemeinderat hat entschieden, das Grundstück (Katasternummern 10814 und 2826) Wührenbach, im Horgenberg für weitere zehn Jahre (vom 01. Januar 2019 rückwirkend bis am 31. Dezember 2028) an den Reitverein Horgen zu verpachten. In der Pachtvertrags-Verlängerung wird die Auflage festgehalten, dass sowohl der Materialeinbau als auch die Altlastensanierung zu Lasten des Reitvereins gehen.

3. Hotel & Taverne Schwan, Konzession Nutzung öffentlicher Grund: Genehmigung
Der Betrieb "Hotel & Taverne Schwan" an der Zugerstrasse hat einen neuen Pächter. Dieser bat die Gemeinde Horgen um eine Übernahme und somit Übertragung der bestehenden Nutzung des öffentlichen Grundes im Bereich Schwanengasse. Der Gemeinderat hat dem neuen Pächter die Konzession unter Einhaltung verschiedener Auflagen vom 1.3. bis 30.10.2024 erteilt.

4. Seeforellenaufstieg, Vertrag Gemeinde Horgen – SBB AG: Genehmigung
Der Gemeinderat Horgen erteilte im Mai 2023 den Auftrag für die Erstellung des Seeforellenaufstiegs im Aabach Horgen. Der Aabach quert das Grundstück (HN11236) der SBB AG. Zudem liegt eine Bahnbrücke über den Aabach, welche für die Bauarbeiten am Fischaufstieg relevant ist. Um die Nutzung des Grundstücks und der Brücke zu regeln, ist ein Vertrag zwischen der Gemeinde Horgen und der SBB AG notwendig. Der Gemeinderat hat den nun vorliegenden Vertrag genehmigt.

5. eFormularservice in Horgen – Pilotprojekt mit egovpartner
In Verbindung mit der Horgner Digitalstrategie beinhaltet eines der bedeutendsten Projekte ein eFormularservice-Portal einschliesslich der durchgängig digitalisierten Prozesse. Um diesem zentralen Element im Kanton Zürich Vorschub zu leisten, sind die Gemeinden Horgen, Uster und Thalwil mit der Idee für ein eFormularservice-Portal bei egovpartner vorstellig geworden und haben in der Folge für die Durchführung eines Pilotprojektes die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten. Mit der Einführung einer entsprechenden Software, genannt eFormularservice, können Verwaltungsmitarbeitende selbständig und ohne Programmierkenntnisse digitale Dienstleistungen (Anfragen, Bestellungen, etc.) kreieren respektive solche in Form einfacher eFormulare online stellen. Mit einem eFormularservice können allerdings nicht nur einfache, sondern auch komplexe eServices designt und an andere digitale Komponenten, wie zum Beispiel das geplante Zürikonto oder Fachapplikationen, angebunden werden. Projektbeschrieb egovpartner

6. Weitere Abklärungen zum Bergweiher nötig
Der Horgner Bergweiher wurde 2016 der Stauanlagengesetzgebung (StAG) des Bundes unterstellt. Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hat der Gemeinderat einen Kredit als gebundene Ausgabe für das Projekt "Ertüchtigung Bergweiher gemäss Stauanlagengesetz" im März 2021 bewilligt. Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) hat das Projekt am 6. August 2021 festgesetzt. Zwischenzeitlich hat der Bund 2023 das StAG angepasst, weshalb das AWEL entgegen der ursprünglichen Planung keine Baufreigabe für das Projekt erteilen konnte. Dies um zu überprüfen, ob die geplanten Ertüchtigungen auch dem verschärften StAG entsprechen. Nach einer eingehenden Überprüfung wurde festgestellt, dass der dafür notwendige Nachweis nicht erbracht werden konnte und das Projekt so nicht ausgeführt werden kann. Die Abteilung Tiefbau wird deshalb in den nächsten Monaten verschiedene Optionen erarbeiten, damit der Horgner Bergweiher wieder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen wird. Der Gemeinderat wird dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Während dieser Zeit sind für die Bevölkerung keine Sperrungen und keine Einschränkungen am Bergweiher zu erwarten.

7. Ersatzwahl eines Mitglieds der RGPK - Rest der Amtsdauer 2022-2026
Der Bezirksrat Horgen hat im März 2024 der vorzeitigen Entlassung von Samuel Schwizer, aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Horgen mit Amtsantritt seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin zugestimmt. Der Gemeinderat wird vom Bezirksrat aufgefordert, eine entsprechende Ersatzwahl für Samuel Schwizer für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 anzuordnen und durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Urnenwahl (Ersatzwahl) eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Horgen für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 für den 22. September 2024 (Erster Wahlgang) angeordnet.

8. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Kreditabrechnungen der in den letzten Jahren bewilligten Projekte erhalten und genehmigt bzw. zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet:

  • "Alte Landstrasse 24, Schinzenhof, Sanierung Restaurationsbetrieb, Neuvermietung" mit Gesamtkosten von Fr. 211'743.91 und Minderkosten von Fr. 17'256.09.
  • "Alte Landstrasse 24, Schinzenhof, Sanierung Wasserleitungen und Sanitäranlagen" mit Gesamtkosten von Fr. 808'950.60 und Mehrkosten von Fr. 118'950.60 (begründet und ausgewiesen).
  • "Grundstückskauf Rüteli" mit Gesamtkosten von Fr. 6'112'695.70 und Minderkosten von Fr. 304.30 (Antrag an die Gemeindeversammlung).


Gemeinderat Horgen