Inhalt
Gesuch um Bewilligung von lärmigen Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten
Als lärmintensiv gelten z. B. das Rammen, Sprengen, Schlagen, Schlagbohren, Einsatz von Bohr-, Druck- oder Hydraulikhammer, Einsatz von Baukreis- und Kettensägen, Fräsen, Sandstrahlen oder Schleifen etc.
Sperrzeiten:
(Werktags von 12.00-13.00 Uhr und 20.00-07.00 Uhr, Sa 12.00-13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr, Sonn- und Feiertage) Nacht- und Sonntagsarbeiten bedürfen zusätzlich einer Bewilligung nach dem Arbeitsgesetz
Das Gesuch muss in der Regel spätestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |