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Gesuch um Bewilligung von lärmigen Bauarbeiten innerhalb der Sperrzeiten

Werden lärmintensive Arbeiten innerhalb der Sperrzeiten durchgeführt, muss dafür eine Bewilligung eingeholt werden.
Als lärmintensiv gelten z. B. das Rammen, Sprengen, Schlagen, Schlagbohren, Einsatz von Bohr-, Druck- oder Hydraulikhammer, Einsatz von Baukreis- und Kettensägen, Fräsen, Sandstrahlen oder Schleifen etc.

Sperrzeiten:
(Werktags von 12.00-13.00 Uhr und 20.00-07.00 Uhr, Sa 12.00-13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr, Sonn- und Feiertage) Nacht- und Sonntagsarbeiten bedürfen zusätzlich einer Bewilligung nach dem Arbeitsgesetz

Das Gesuch muss in der Regel spätestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.

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