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Antrag um Zustellung des Baurechtlichen Entscheids

Wer Ansprüche gemäss §§ 315 ff. PBG wahrnehmen will (Rekurslegitimation), muss innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung des Bauvorhabens bei der örtlichen Baubehörde schriftlich (per Post) die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen.

Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ist das Begehren rechtzeitig angebracht worden, erhält der Gesuchsteller alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt ist (§ 316 PBG).

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