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Gas-Mangellage

Gas-Mangellage
Bei einer Gas-Mangellage ist die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in
ausserordentlichen Lagen (KIO) zuständig. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird im Fall einer Gas-Mangellage auf deren Anweisung aktiv.

Gasmangel

Stufe 1: Sparappelle
Der Bundesrat richtet freiwillige Sparappelle an die Bürgerinnen und Bürger.

Stufe 2: Zweistoffanlagen werden umgeschaltet
Der Bund ordnet an, dass alle Zweistoffkunden von Gas auf Öl umschalten. Je nach vertraglichen Bedingungen haben die Verbraucher dies dann bereits umgesetzt. Wenn technisch möglich, nimmt der Netzbetreiber (Gemeindewerke Horgen) die Umschaltung direkt vor oder fordert die Verbrauer von Zweistoffanlagen verbindlich zum Umschalten auf Öl auf.

Stufe 3: Verbrauchseinschränkungen
Der Bundesrat erlässt per Verordnung Verbote bzw. Einschränkungen von bestimmten Anwendungen. Dies betrifft vor allem Maximaltemperaturen in Büros sowie öffentlichen und privaten Gebäuden und Warmwassererzeugung. Zudem kann der Bundesrat verbieten, dass Gas zum Heizen von unbenutzten Gebäudeteilen, Sport- und Freizeiteinrichtungen oder Wärmestrahlern (auf Terrassen) verwendet wird.


Stufe 4: Kontingentierung von Gas
Der Bundesrat schränkt per Verordnung die Belieferung von Einstoffanlagen (reinen Gas-anlagen) von Verbrauchern ein (Kontingentierung). Davon ausgenommen sind geschützte Verbraucher. Geschützte Verbraucher sind zum Beispiel Privathaushalte, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr und Betriebe der Grundversorgung. Weitere Details finden Sie auf der nachfolgenden Liste*. Wie viel Gas (Höhe des Kontingents) den jeweiligen Verbrauchern zur Verfügung steht, richtet sich nach ihrem Vorjahresverbrauch, dem konkreten Ausmass der Mangellage und kann regional unterschiedlich sein. Der Gasnetzbetreiber (Gemeindewerke Horgen) informiert seine Verbraucher entsprechend.

*Geschützte Verbraucher:
- Privathaushalte
- Spitäler, Alters- und Pflegeheime
- Polizei und Feuerwehr
- Betriebe zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, Energieversorgung,
  Abwasserreinigung, und der Abfallentsorgung
- Gasbezüger, welche Fernwärme für die obigen Verbraucher erzeugen (KVA Horgen)

*Nicht geschützte Verbraucher:
- Industriebetriebe
- Bürogebäude
- Sport- und Freizeitanlagen
- Lagerhallen
- Gewerbehäuser
- öffentliche und private Schulen
- Verwaltungsgebäude (Gemeinde, Kanton, Bund)
- Restaurants, Hotels

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auf www.kio.swiss.

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