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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. (Quelle: www.ahv-iv.ch)

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 4 bis 6 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters) erforderlich ist.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

 

Hier finden Sie weitere nützliche Links und Informationen

AHV-Merkblätter und Formulare des Kantons Zürich, Lohnbeiträge an AHV, IV und EO Informationen und Formulare, SVA Zürich Merkblätter

AHV-Versicherungsausweis: Anmeldeformular, Anmeldung für eine Altersrente, Hinterlassenenrente, für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall

Anmeldeformulare für IV Hilflosenentschädigung, IV Leistungen für Erwachsene, IV Leistungen für Versicherte vor dem 20. Altersjahr

 

 

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