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Einbürgerung ausländischer Staatsangehörige

Als Erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

Verfahren

Weitere Kriterien und Informationen

Ordentliches Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren gilt für Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine Aufenthaltsbewilligung C haben.

Es gilt für folgende Personen:

  • ausländische Staatsangehörige, die nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind
  • ausländische Staatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft leben (mit Wohnsitzfrist von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz)
  • Kinder (minderjährig oder volljährig), deren Eltern kein Schweizer Bürgerrecht haben
  • Familien ausländischer Herkunft


Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Horgen. Besondere Voraussetzungen für Personen zwischen 16 und 25 Jahren: 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich reichen aus, wenn Sie in der Schweiz geboren sind oder wenn Sie im Ausland geboren sind und während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

 

Erleichtertes Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen.

  • Ausländische Staatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind (die Schweizer Ehefrau oder der Schweizer Ehemann muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein)
  • Kinder ohne Staatszugehörigkeit
  • Kinder unter 22 Jahren, die einen Elternteil haben, der das Schweizer Bürgerrecht hat
  • Personen der dritten Ausländergeneration*

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

*Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM und fordern das Gesuchsformular direkt beim Staatssekretariat für Migration an.

 

Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen)

  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde Horgen.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie die Voraussetzungen, die für eine ordentliche Einbürgerung gelten.


Nachweis der Sprachkenntnisse
Die Bewerberinnen und Bewerber haben über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache gemäss den folgenden Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu verfügen:

  • im mündlichen Ausdruck (sprechen, Hörverstehen) die Niveaustufe B1.1,
  • im schriftlichen Ausdruck die Niveaustufe A2.1,
  • im Lesen die Niveaustufe A2.2.

Dazu haben sie die Standortbestimmung Deutsch (KDE) zu bestehen. Wenn Sie bis zur Gesuchseinreichung kein Diplom vorweisen können werden wir Sie während des Verfahrens beim Bildungszentrum Zürichsee für die Standortbestimmung Deutsch anmelden.

Der Nachweis für die Sprachkompetenzen gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt,
  • während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen hat oder
  • über einen Sprachnachweis verfügt, der die Sprachkompetenzen auf dem verlangten Niveau bescheinigt und der sich auf einen Sprachtest abstützt, der den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestverfahren entspricht.

 


Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Die Bewerberinnen und Bewerber haben über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, dem Kanton Zürich und der Gemeinde Horgen zu verfügen. Dazu haben sie einen Standortbestimmungstest in den staatsbürgerlichen Kenntnissen erfolgreich zu bestehen. Der Standortbestimmungstest wird beim Bildungszentrum Horgen abgelegt und hat ein Grundwissen in folgenden Bereichen sowohl auf Ebene der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Kantons Zürich als auch der Gemeinde Horgen abzudecken:

  • Geschichte, Geographie, Sprachen
  • Demokratie und Föderalismus
  • Rechte und Pflichten
  • Soziale Sicherheit und Gesundheit
  • Arbeit und Bildung
  • Religion und Feiertage

Der Nachweis der Grundkenntnisse gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder
  • während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen hat. Besteht Grund zur Annahme, die Bewerberin oder der Bewerber verfüge nicht über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse, so kann gleichwohl ein Standortbestimmungstest angeordnet werden.

Sollten Sie nicht von dem Grundkenntnistest befreit sein, werden wir Sie während des Verfahrens für die Standortbestimmung Gesellschaft anmelden. Die Unterlagen zum Lernen erhalten Sie ca. 2 Monate vor dem Prüfungstermin. Weitere Informationen zum Grundkenntnistest finden Sie unter Grundkenntnistest Kanton Zürich.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, die vom Bildungszentrum Horgen angebotenen Vorbereitungskurse zur Einbürgerung zu besuchen.


Sie erfüllen die Voraussetzungen, wie weiter?

  • Melden Sie sich bei der Abteilung Präsidiales. Gerne werden wir Ihnen die Gesuchsunterlagen zustellen oder allfällige Fragen noch beantworten. Viele Formulare können auf der Website des Kantons online ausgefüllt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie beim Zivilstandsamt Horgen mit den aktuellen Personalien registriert sind.
  • Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor und senden Sie diese zusammen mit dem Gesuchsformular per Post an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, Postfach, 8090 Zürich.
  • Haben Sie Geduld und senden Sie immer sofort die verlangten Unterlagen, wenn Sie einen Brief erhalten. Ein Einbürgerungsverfahren dauert ca. 2,5 Jahre.


Gebühren
Bei der ordentlichen Einbürgerung erheben das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie der Kanton und die Wohngemeinde Gebühren. Unten sind die kommunalen Gebühren aufgeführt.

Einzelperson bis 25 Jahre Fr. 250.00
Einzelperson über 25 Jahre Fr. 500.00
Rückzug des Einbürgerungsgesuchs kostenlos
Ablehnung durch den Gemeinderat Fr. 150.00

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr, die unter der elterlichen Gewalt der gesuchstellenden Person oder eines Ehepaares stehen, können gebührenfrei in ein Gesuch mit einbezogen werden.

Zugehörige Objekte