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Einzelrichterliche Verbote
Die Anzeige können Sie mit dem Formular Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots mit Strafantrag erstatten. Die Anzeige muss schriftlich, mit Originalunterschrift per Post eingereicht werden.
- Zur Erfassung der Fehlbaren vor Ort, können Sie das Formular Anzeigeformular wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots verwenden.
Kontakt: ordnungsbussen@horgen.ch
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | 044 725 50 00 | gemeindepolizei@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Präsidiales | 044 728 42 88 | gemeinde@horgen.ch |