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Gesuche Strassenverkehrsamt

Lernfahrgesuch
Möchten Sie die Auto- oder die Motorradprüfung ablegen? Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Ausweis (Pass/ID) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.

Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Wenn Sie einen Führerausweis haben und in der Schweiz Auto und andere Motor­fahrzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Schweizer Führerausweis. Für den Umtausch haben Sie ab Einreisedatum 12 Monate Zeit. Nach 12 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis Sie den Führerausweis umgetauscht haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Für die Einreichung des Gesuches müssen Sie mit Ihrem Ausländerausweis und dem ausländischen Führerausweis persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vorsprechen.

Sehtest
Bitte beachten Sie, dass das Formular des Strassenverkehrsamtes vollständig ausgefüllt werden muss und der Sehtest nicht älter als zwei Jahre sein darf. Wenn Sie bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis haben und eine neue Führerausweiskategorie erwerben wollen, müssen Sie keinen Sehtest mehr machen. 

Nothelfer
Für die Kategorien A/A1 und B/B1 brauchen Sie den Nothilfeausweis. Sie bekommen den Nothilfeausweis, wenn Sie einen Nothilfekurs besuchen. Wenn Sie bereits einen Führerausweis dieser Kategorie haben und eine neue Führerausweiskategorie erwerben wollen, müssen Sie den Nothilfeausweis nicht erneut vorlegen. 

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich

Preis

Fr. 20.00

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