Inhalt
Nachtparken
Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Horgen gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist somit bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig sind
- alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die in Horgen wohnen und keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben;
- alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die zwar nicht in Horgen wohnen, die aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen.
Motorräder | Fr. 15.00 |
Personen- und Lieferwagen bis 3,5 t, Anhänger für leichte Fahrzeuge, Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Elektromobile) |
Fr. 30.00 |
Lieferwagen und schwere Motorwagen ab 3,5 t, Car, Wohnwagen, Anhänger für schwere Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge |
Fr. 90.00 |
Die Gebühren werden alle drei Monate rückwirkend durch die Gemeindepolizei in Rechnung gestellt.
Meldepflicht
Sie finden ein Anmeldeformular in unserem Online-Schalter. Auch eine Abmeldung können Sie via Online-Schalter vornehmen.
Weitere Informationen können Sie der Nachtparkverordnung entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindepolizei | 044 725 50 00 | gemeindepolizei@horgen.ch |
Name | |
---|---|
Nachtparken Abmeldung | Online-Formular |
Nachtparken Anmeldung | Online-Formular |
Name | Download |
---|