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Schutzraumkontrolle (private Personenschutzräume)

Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Diese Aufgabe übernimmt für die Gemeinde Horgen der ZVZZ (Zweckverband Zivilschutz Zimmerberg). Bei der Kontrolle hat der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person anwesend zu sein.

Bitte bereiten Sie sich für die Kontrolle wie folgt vor:

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet.
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
  • Zur Prüfung des Belüftungssystem muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können.

Für die gute Vorbereitung des Schutzraumes sind wir dankbar.

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