Inhalt

Einsicht in Familienregister

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen sie von Einzelpersonen nicht eingesehen werden; diese sind jedoch berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, Auszüge zu erhalten. In gleicher Weise sind gesetzliche und private Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht / Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt.

Die kantonale Aufsichtsbehörde kann einer nicht bezugsberechtigten Person eine Bewilligung zum Erhalt von Auszügen und Abschriften erteilen (Familienforschung).

Die kantonale Aufsichtsbehörde kann auch die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister schriftlich bewilligen, wenn eine Bekanntgabe von Daten in der Form von Auszügen und Abschriften nicht zumutbar ist.

Benötigen Sie eine Bewilligung für Familienforschung stellen Sie das Gesuch bitte an die folgende Adresse:

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich



Vorgehen
Informationen aus Registern erhalten Sie entweder durch Auszüge, welche das Zivilstandsamt ausstellt oder Sie können auch, nach vorgängiger Terminabsprache, selber Einblick in die betreffenden Register nehmen.

Gebühren
Familienschein Grundgebühr inkl. Blattinhaber
Gebühr für jede weitere Person
Fr. 40.00
Fr. 10.00
schriftliche Bestätigung aus Registern, pro RegisterFr. 30.00
Mitwirkung einer Zivilstandsbeamtin/eines Zivilstandsbeamten bei Einsicht in Register pro halbe StundeFr. 75.00

 

Zugehörige Objekte