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Einsicht in Familienregister
Die kantonale Aufsichtsbehörde kann einer nicht bezugsberechtigten Person eine Bewilligung zum Erhalt von Auszügen und Abschriften erteilen (Familienforschung).
Die kantonale Aufsichtsbehörde kann auch die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister schriftlich bewilligen, wenn eine Bekanntgabe von Daten in der Form von Auszügen und Abschriften nicht zumutbar ist.
Benötigen Sie eine Bewilligung für Familienforschung stellen Sie das Gesuch bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich
Vorgehen
Informationen aus Registern erhalten Sie entweder durch Auszüge, welche das Zivilstandsamt ausstellt oder Sie können auch, nach vorgängiger Terminabsprache, selber Einblick in die betreffenden Register nehmen.
Gebühren
Familienschein Grundgebühr inkl. Blattinhaber Gebühr für jede weitere Person | Fr. 40.00 Fr. 10.00 |
schriftliche Bestätigung aus Registern, pro Register | Fr. 30.00 |
Mitwirkung einer Zivilstandsbeamtin/eines Zivilstandsbeamten bei Einsicht in Register pro halbe Stunde | Fr. 75.00 |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 044 728 42 99 | zivilstandsamt@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |