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Anerkennung eines Kindes (Vaterschaftsanerkennung)
Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet? Dann können Sie bei uns eine Erklärung abgeben, dass Sie Vater des Kindes werden bzw. bereits sind. Dazu kommen Sie, nach vorheriger Terminabsprache, persönlich bei uns vorbei.
Voraussetzung für eine Anerkennung
- Der Anerkennende muss der leibliche Vater des Kindes sein
- Das Kind darf nur zur Mutter in einem Kindsverhältnis stehen
- das Kindsverhältnis zum Vater wird hergestellt
- gegenseitige Unterhaltspflicht für Vater und Kind
- gegenseitiges Erbrecht
Benötigte Dokumente Schweizer (Die Dokumente müssen für beide Elternteile beschafft werden)
- Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 2 Monate (wenn nicht im Kanton Zürich wohnhaft)
- Pass bzw. Identitätskarte
Bitte setzen Sie sich vorgängig mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.
Gebühren
Entgegennahme und Beurkundung der Anerkennungserklärung | Fr. 75.00 |
Auszug: Bestätigung einer Anerkennung | Fr. 30.00 |
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt. |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 044 728 42 99 | zivilstandsamt@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |