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Anerkennung eines Kindes (Vaterschaftsanerkennung)

Allgemeines

Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet? Dann können Sie bei uns eine Erklärung abgeben, dass Sie Vater des Kindes werden bzw. bereits sind. Dazu kommen Sie, nach vorheriger Terminabsprache, persönlich bei uns vorbei.

Voraussetzung für eine Anerkennung
  • Der Anerkennende muss der leibliche Vater des Kindes sein
  • Das Kind darf nur zur Mutter in einem Kindsverhältnis stehen
Rechtliche Folgen einer Anerkennung

  • das Kindsverhältnis zum Vater wird hergestellt
  • gegenseitige Unterhaltspflicht für Vater und Kind
  • gegenseitiges Erbrecht

Nachträgliche Heirat der Eltern

Heiraten sich die Kindseltern nachträglich, gilt das Kind als wie in der Ehe geboren. Das heisst, es erhält die gleiche Rechtsstellung als wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet gewesen wären.

Benötigte Dokumente Schweizer (Die Dokumente müssen für beide Elternteile beschafft werden)

  • Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 2 Monate (wenn nicht in Horgen, Hirzel oder Oberrieden wohnhaft)
  • Pass bzw. Identitätskarte
Benötigte Dokumente Ausländer (Die Dokumente müssen für beide Elternteile beschafft werden)

Bitte setzen Sie sich vorgängig mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.

Gebühren
Entgegennahme und Beurkundung der AnerkennungserklärungFr. 75.00
Auszug: Bestätigung einer AnerkennungFr. 30.00

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt.

Zugehörige Objekte