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Ehevorbereitung/Eheschliessung

Ehevorbereitung

Allgemeines
Durch die Trauung werden die Verlobten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand (Art 159 ZGB).

Voraussetzungen
Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Verlobten die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein 
  • Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
  • Zwischen den Verlobten dürfen keine unerlaubten Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Eine Person darf mit ihrer Schwester oder ihrem Bruder, einem Eltern-, einem Adoptiveltern- oder einem Grosselternteil keine Ehe eingehen.
  • Bei ausländischen Verlobten muss der Aufenthalt geregelt oder ein gültiges Visum vorhanden sein.


Wo muss das Gesuch um Ehevorbereitung eingereicht werden
Das Ehevorbereitungsverfahren wird beim Zivilstandsamt, welches für den Wohnort der Verlobten zuständig ist, durchgeführt. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes zuständig.

Hier erhalten Sie eine Liste mit allen bestehenden Zivilstandskreisen

Benötigte Dokumente für Eheschliessung

Schweizer Bürgerinnen und Bürger:

  • Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 2 Monate (wenn nicht im Kanton Zürich wohnhaft)
  • Pass oder Identitätskarte

 

Ausländische Staatsangehörige:

  • Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Bitte nehmen Sie vorgängig Kontakt mit dem Zivilstandsamt auf, damit wir Sie umfassend beraten können.

 

Ablauf des Verfahrens
Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind eine Ehe einzugehen. Zu diesem Zweck legen die Verlobten die benötigten Dokumente vor und erklären zusätzlich vor dem Zivilstandsbeamten, dass sie alle nötigen Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen.

Die Trauung muss spätestens drei Monate, nachdem der Entscheid über das positive Ergebnis des Ehevorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.

Möchten die Verlobten in einem anderen Zivilstandskreis heiraten erhalten Sie zuhanden des zuständigen Amtes eine Trauungsermächtigung. Für Trauungen im Ausland stellen wir Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Für das Ehevorbereitungsverfahren muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.

Ehevorbereitung mit ausländischem Wohnsitz
Wohnen eine oder beide Verlobte im Ausland haben diese die Möglichkeit das Ehevorbereitungsverfahren bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland zu beginnen. Diese leitet die notwendigen Unterlagen an das zuständige Zivilstandsamt weiter.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen schweizerischen Vertretung über die erforderlichen Unterlagen für Eheschliessung und eventuelle Einreisevisa.

Hier erhalten Sie Informationen über die zuständige schweizerische Vertretung

Die Trauung

Ablauf der Trauung
Der Ablauf der Trauung ist grundsätzlich dem Ermessen der Zivilstandsbeamtin/des Zivilstandsbeamten überlassen. Durchschnittlich dauert die Zeremonie 20 Minuten. Nebst den Verlobten und den beiden Trauzeugen sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte herzlich willkommen.
Bitte erinnern Sie Ihre Trauzeugen daran, einen Ausweis (Pass, ID) mitzunehmen.

Trauung an Samstagen
Möchten Sie sich an einem Samstag trauen lassen? Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Samstagstrauungen.

Räumlichkeiten für die Trauung
Die Traulokale im Zivilstandskreis Horgen finden Sie unter Traulokale im Zivilstandskreis Horgen. Sie können eine Anfrage für einen Trautermin mittels Formular Anfrage Trautermin dem Zivilstandsamt Horgen zustellen.

Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Eine im Ausland gültig eingetragene Eheschliessung wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie den schweizerischen Rechtsprinzipien entspricht. Das Anerkennungsgesuch ist der schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit den Dokumenten über die Eheschliessung einzureichen. Die schweizerische Vertretung wird die Dokumente auf ihre Echtheit hin überprüfen und beglaubigen und diese, soweit nötig, in eine der Amtssprachen der Schweiz übersetzen (unter Kostenfolge). Danach wird sie die Dokumente an die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen weiterleiten. Die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen entscheidet über die Anerkennung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt sie eine Eintragungsverfügung bzw. eine Ermächtigung zur Eintragung der Eheschliessung. Gestützt auf diese Verfügung kann die ausländische Eheschliessung im schweizerischen Personenstandsregister „Infostar“ eingetragen werden. 

Rechtliche Folgen der Eheschliessung

Güterrecht
Ehe und Erbverträge fallen in die Zuständigkeit der Notariate und haben keinen Einfluss auf die Eheschliessung. Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Notariate des Kantons Zürich.

Gebühren

Ehevorbereitung Einzelpersonen pro Person Fr.                  125.00
Ehevorbereitung beide Verlobte gemeinsam Fr.                  150.00
Trauung Fr.                    75.00
Besprechung Trauung und Festlegung Trautermin Fr.                    50.00
Trauung in einem anderen als dem ordentlichen Trauzimmer (Gemeindehaus Horgen) Fr.                    50.00
Dienstreise (wenn Trauung in Oberrieden stattfindet) Fr.                    50.00
Trauung in einer anderen Sprache Fr.                    50.00
Auszug: Trauungsermächtigung (Trauung in einem anderen Zivilstandsamt) Fr.                    30.00
Auszug: Ehefähigkeitszeugnis (Trauung im Ausland) Fr.                    30.00
Auszug: Eheurkunde/CIEC Auszug aus dem Eheregister (Internationaler Eheschein) Fr.                    30.00
Auszug: Familienausweis Fr.                    40.00
Hülle zu Familienausweis Fr.                    10.00

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt.

 

Zugehörige Objekte