Inhalt
Denkmalschutz - Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung
- Behördenverbindliche Festsetzung des Inventars
- Entlassungen aus dem kommunalen Inventar
Der Gemeinderat hat mit GRB 218 vom 28. Mai 2018 das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung behördenverbindlich festgesetzt. Das neue Inventar wird nach Eintreten der Rechtskraft dieses Beschlusses auf der Internetseite der Gemeinde Horgen aufgeschaltet. Auf den Inventarblättern ist der Vermerk „Gilt nicht als schriftliche Mitteilung im Sinne von § 209 PBG“ angebracht. Ein Provokationsverfahren wird mit der Veröffentlichung nicht ausgelöst.
Im Weiteren hat der Gemeinderat mit GRB 218 vom 28. Mai 2018 gestützt auf § 213 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) folgende Gebäude aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen und auf das Anordnen von Schutzmassnahmen verzichtet.
Es sind dies:
- Aaweiherstrasse 2, Gebäude Assek.Nr. 1383, Kat.Nr. HN8757
- Allmendweg 4, Gebäude Assek.Nr. 162, Kat.Nr. HN9971
- Allmendweg 10, Gebäude Assek.Nr. 161, Kat.Nr. HN9970
- Allmendweg 12, Gebäude Assek.Nr. 159, Kat.Nr. HN9969
- Allmendweg 13, Kalkofenstrasse 23, Gebäude Assek.Nrn. 155, 156, Kat.Nrn. HN10305, HN9403
- Asylstrasse 9, Gebäude Assek.Nr. 1287, Kat.Nr. HN9266
- Baumgärtlistrasse 17, Gebäude Assek.Nr. 514, Kat.Nr. HN372
- Bergwerkstrasse 53, Gebäude Assek.Nr. 1293, Kat.Nr. HN1628
- Bickelweg 11, Gebäude Assek.Nr. 1646, Kat.Nr. HN3111
- Bockenweg 77, 79, 81, Gebäude Assek.Nrn. 1365, 1366, 1367, Kat.Nrn. HN1935, HN1938, HN10898
- Bsetzistrasse 2, Gebäude Assek.Nr. 1356, Kat.Nr. HN2151
- Füchsenwiesweg 20, 22, 24, Gebäude Assek.Nrn. 938, 939, 940, Kat.Nrn. HN1199, HN1200, HN9526, HN6560
- Kalkofenstrasse 18a, 18b, Gebäude Assek.Nrn. 150, 152, Kat.Nrn. HN9401, HN9402
- Moorschwandstrasse 20, Gebäude Assek.Nr. 1606, Kat.Nr. HN5617
- Oberhofweg 23, 25, 27, Gebäude Assek.Nrn. 1582, 1583, 3285, Kat.Nrn. HN2756, HN8976
- Rietwiesstrasse 29, 31, 33, Gebäude Assek.Nrn. 119, 120, 121, Kat.Nrn. HN1708, HN8628, HN10525
- Schlüsselweg 5, Gebäude Assek.Nr. 538, Kat.Nr. HN643
- Steinkrattenweg 5, 7, Gebäude Assek.Nrn. 1512, 3571, Kat.Nrn. HN10219, HN10220
- Steinkrattenweg 11, Gebäude Assek.Nr. 1514, Kat.Nr. HN2954
- Wührenbachstrasse 3a, Gebäude Assek.Nr. 1536, Kat.Nr. HN8491
- Zugerstrasse 185, Gebäude Assek.Nr. 163, Kat.Nr. HN9971
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten für die Inventarentlassungen liegen während der Rekursfrist beim Hochbau, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den reduzierten Öffnungszeiten von 09.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Zudem besteht aufgrund der ausserordentlichen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen des Publikumsverkehrs in Ergänzung zur persönlichen Einsicht vor Ort die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme in die Akten der Inventarentlassungen. Einsichtswilligen Personen wird auf Anfrage hin individuell der elektronische Zugang gewährt.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, Tel. 044 728 43 11, hochbauamt@horgen.ch
Ein Rekurs gegen die behördenverbindliche Festsetzung des Inventars ist nicht zulässig.
Gegen die Inventarentlassungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |