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Bauausschreibungen
Katharina Schoch-Winkler, Brämenhalden 3a, 8816 Hirzel
Anbau Atelier mit Vergrösserung der Terrasse sowie Erweiterung Hauszugang, Assek.Nr. 5395, Kat.Nr. HL2662, Brämenhalden 3a, Hirzel, Kernzone K2A
Projektverfasser: Peter Schärer, Architekturbüro, Dorfstrasse 50, 8816 Hirzel
Erbengemeinschaft Peter, c/o Stefan Peter, Käpfnerweg 3, 8810 Horgen
Anbau an Gebäude Assek.Nr. 29 sowie Neubau Parkplatz, Kat.Nr. HN11692, Käpfnerweg 3, Kernzone Kb
Flavia und Roberto Scalisi, Tunnelstrasse 4, 8810 Horgen
Anbau an Gebäude Assek.Nr. 2446, Kat.Nr. HN11774, Tunnelstrasse 4, Wohnzone W 1.6
Projektverfasser: Hauser Holztechnik GmbH, Untere Bergstrasse 47, 8820 Wädenswil
Doris und Theo Hagedorn, Vorderi Siten 16, 8816 Hirzel
Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Assek.Nr. 5664, Kat.Nr. HL2243, Vorderi Siten 16, Hirzel, Wohnzone W2C
Projektverfasser: Paul Kozel & Partner GmbH, Heizungen-Oelfeuerungen, Zugerstrasse 3, 8816 Hirzel
Schalter Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung Horgen stellt den Schalterbetrieb ab Mittwoch, 1. April 2020, bis auf Weiteres ein. Die Abteilungen sind telefonisch oder per E-Mail zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Hinweis zur Aktenauflage
Aufgrund der ausserordentlichen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen des Publikumsverkehrs besteht in Ergänzung zur persönlichen Einsicht vor Ort (nur nach telefonischer Anmeldung) die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme in die Baugesuchsunterlagen. Einsichtswilligen Personen wird auf Anfrage hin individuell der elektronische Zugang gewährt. Für Personen, welche weder vor Ort noch elektronisch Einsicht nehmen können, werden individuelle Lösungen gesucht.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, Tel. 044 728 43 11, hochbauamt@horgen.ch
Dauer der Aktenauflage
20 Tage ab Datum der Ausschreibung
Rechtsbehelfe
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich (keine E-Mail) zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 50.00 erhoben.
Horgen, 3. April 2020
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |