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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

17. April 2009
Am Sonntag, den 17. Mai 2009, finden folgende Abstimmungen statt:
A. Eidgenössische Volksabstimmung
  1. Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2008 „Zukunft mit Komplementärmedizin“ – Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“
  2. Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

B. Kantonale Volksabstimmung

Volksinitiative „Halbstündliche S-Bahn für Alle“ – Für eine halbstündliche Bedienung aller S-Bahnstrecken des Zürcher Verkehrsverbundes im Kanton Zürich

D. Gemeindeabstimmung
Horgen
  1. Kredit für einen Verkehrskreisel am Waidliplatz mit flankierenden Lärmschutzmassnahmen sowie Ergänzung und Sanierung von Werkleitungen im Gesamtbetrag von Fr. 2'160'000.00 zulasten der Investitionsrechnung
  2. Kredit für die Begegnungszone Zentrum und die Neugestaltung Lindenstrasse im Gesamtbetrag von Fr. 6'250'000.00 zulasten der Investitionsrechnung
  3. Definitive Einführung von öffentlichen Tagesschulen in Horgen

Oberrieden

Antrag des Gemeinderates und der Schulpflege betreffend Totalrevision der Gemeindeordnung mit Einführung der Einheitsgemeinde (Politische Gemeinde und Schulgemeinde)


Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 25. April 2009 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 15. Mai 2009 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Horgen, den 17. April 2009

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

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