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Denkmalschutz - Unterschutzstellung sowie Inventarentlassung

10. Januar 2020
Gewächshaus Assek.Nr. 646, Kutschenremise Assek.Nr. 850, Wohnhaus Assek.Nr. 851, Stockerstrasse 13, 15, 17, Kat.Nr. HN2266

Der Gemeinderat Horgen hat gemäss Beschluss Nr. 427 vom 9. Dezember 2019 die Fabrikantenvilla Assek.Nr. 851 auf dem Grundstück Kat.Nr. HN2266 an der Stockerstrasse 17 gemäss § 205 lit. d PBG mittels einem Dienstbarkeitsvertrag unter Schutz gestellt.

Mit gleichem Beschluss hat der Gemeinderat das Gewächshaus Assek.Nr. 646 sowie die Kutschenremise Assek.Nr. 850 an der Stockerstrasse 13 und 15 auf dem Grundstück Kat.Nr. HN2266 aus dem einstweiligen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekten von kommunaler Bedeutung entlassen.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 10. Januar 2020 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Horgen

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