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Ersatzwahl Evang.-ref. Kirchgemeinde

1. März 2019
Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 – Stille Wahl

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 liegt einzig folgender Wahlvorschlag vor:

Kast Andreas, geb. 1979, Architekt, Einsiedlerstrasse 410, Horgen (parteilos).

Da die Voraussetzungen für die Stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte und gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 25. Februar 2019 die zur Wahl vorgeschlagene Person für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen