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Submission Tiefbauarbeiten Infrastrukturanlagen Seestrasse Wiesenthal

27. Juli 2007
Ausschreibende Stelle:Gemeinde Horgen, Bauamt
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Objekt:Seestrasse Wiesenthal, Horgen - Infrastrukturanlagen
Verfahrensart:offenes Verfahren (dem WTO-Abkommen nicht unterstellt)
Art des Bauauftrages:Ausführung
 Strassenbau:
Fundation ca. 1'380 m3
Abschlüsse ca. 1’380 m
Pflästerungen ca. 25 m2
Beläge ca. 1'200 t
Schlammsammler ca. 9 Stk.
 Kunstbauten: 
Beton ca. 80 m3 
Schalung ca. 260 m2 
Armierung Ø 10 – 12 mm ca. 7'200 kg
 Kanalisationen:
DN 160 bis 250 mm, Länge ca. 70 m
DN 315 bis 400 mm, Länge ca. 380 m 
Aushub ca. 3'000 m3
Kontrollschächte 8 Stk.   
Spezialschächte 3 Stk.
Spriessungen ca. 1’300 m2
 Werkleitungen:
Kabelschutzrohre ca. 270 m
 Baubeginn:ab September 2007
Bauende:baldmöglichst
Sprache des Verfahrens:Deutsch
Zuschlagskriterien:Gemäss Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen
Bezug der Offertunterlagen:Die vollständigen Submissionsunterlagen können ab dem 27. Juli 2007 beim Bauamt Horgen (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, bezogen werden. Bei schriftlicher Bestellung ist für den Postversand ein mit Fr. 5.- frankiertes und adressiertes Antwortcouvert beizulegen. Die Pläne können beim Bauamt Horgen (Büro 510) eingesehen werden (Büroöffnungszeiten: 8.00 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr).
Abgabe der Offertunterlagen:Die verschlossenen und den Vermerk “Infrastrukturanlagen Seestrasse OST“ tragenden Angebote müssen bis spätestens am Montag 17. August 2007, 11.00 Uhr, beim Bauamt Horgen, Bahnhofstrasse 10, Büro 510, 8810 Horgen, eintreffen (gilt auch für Postzustellungen – der Poststempel ist nicht massgebend).
Rechtsmittelbelehrung:Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Horgen, 27. Juli 2007Gemeinderat Horgen