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Einladung zur Gemeindeversammlung

11. Mai 2023
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom
Donnerstag, 15. Juni 2023, 20.00 Uhr, im Schinzenhofsaal, Alte Landstrasse 24, Horgen zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2022 Politische Gemeinde Horgen – Genehmigung
  2. Kreditabrechnungen – Genehmigung

 

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Der Beleuchtende Bericht (inkl. Geschäftsbericht) wird den Stimmberechtigten einmal pro Haushalt per Post zugestellt. Weitere Exemplare werden auf Verlangen kostenlos zugesandt. Der Beleuchtende Bericht und der Geschäftsbericht werden auf www.horgen.ch publiziert und liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG), während der Bürozeiten zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 1. Juni 2023, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Horgen

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Gemeindeversammlung

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Weisung_-_Web-optimiertes_PDF.pdf (PDF, 212.71 kB) Download 0 Weisung_-_Web-optimiertes_PDF.pdf
Geschäftsbericht 2022 (PDF, 3.22 MB) Download 1 Geschäftsbericht 2022
Jahresrechnung 2022 (PDF, 4.19 MB) Download 2 Jahresrechnung 2022