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Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung/Geometer-Mandat für Horgen und Thalwil

8. Februar 2022
Horgen und Thalwil: Mit Beschluss Nr. 62 vom 31. Januar 2022 des Gemeinderats Horgen und Beschluss Nr. 25 vom 1. Februar 2022 des Gemeinderats Thalwil wurde das Geometer-Mandat zur Nachführung der amtlichen Vermessung in den Gemeinden Horgen und Thalwil an Dr. Bastian Graeff und Sandra Schütz, pat. Ing. Geometer in der Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung, 8004 Zürich, vergeben.

Die Stellvertretung wird durch Remo Durisch, pat. Ing. Geometer in der Stadt Uster sichergestellt. Basierend auf dem Mustervertrag des Kantons und den eingereichten Unterlagen werden die beiden Nachführungsverträge für Horgen und Thalwil nach Ablauf der Rekursfrist finalisiert und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die beiden Gemeinderatsbeschlüsse können während den vorstehend erwähnten Fristen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, Sekretariat Bereich Bau (Büro 510) eingesehen werden.


Gemeinderat Horgen und
Gemeinderat Thalwil

 

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