Inhalt
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung/Geometer-Mandat für Horgen und Thalwil
Die Stellvertretung wird durch Remo Durisch, pat. Ing. Geometer in der Stadt Uster sichergestellt. Basierend auf dem Mustervertrag des Kantons und den eingereichten Unterlagen werden die beiden Nachführungsverträge für Horgen und Thalwil nach Ablauf der Rekursfrist finalisiert und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die beiden Gemeinderatsbeschlüsse können während den vorstehend erwähnten Fristen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, Sekretariat Bereich Bau (Büro 510) eingesehen werden.
Gemeinderat Horgen und
Gemeinderat Thalwil
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Geomatik und Vermessung | 044 728 43 03 | geomatik@horgen.ch |