Inhalt

Allgemeines Verbot

8. Oktober 2010
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 8. September 2010, nach Einsicht in das Begehren von Willi R. Sanft, Grundwiesenstrasse 20, 8700 Küsnacht und Rudolf Schmid, Seestrasse 319, 8810 Horgen, vertreten durch Privera AG, Husacherstrasse 3, 8304 Wallisellen verfügt:
Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Kat.-Nr. 9561 an der Bergwerkstrasse 22/26 in 8810 Horgen unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt.

Wer sich durch dieses Verbot in einem Rechte verletzt glaubt, kann bei der zuständigen richterlichen Behörde eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass er ein dem Verbot entgegenstehendes besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

Die Missachtung des Verbotes wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

Gemeindeammannamt Horgen
M. Rhiner

Zugehörige Objekte