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Öffentliche Planauflage: Lärmsanierung Staatsstrassen Horgen Seestrasse, Akustisches Projekt Schallschutzfenster,

30. August 2024
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Die Projektunterlagen liegen vom Freitag 6. September 2024 bis zum Montag 7. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung Horgen im Zimmer Nr. 510 des Hochbaues auf (Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter https://www.zh.ch/laerm-auflage


Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).


Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 7.10.2024

Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Stefan Stauber, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich

Zugehörige Objekte