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Teil-Aufhebung Flurweg Nr. 66, Kat.-Nr. HN2703, Horgenberg - Hirzel

9. Februar 2024

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 einen Teil des Flurwegs Nr. 66, Kat.Nr. HN2703, von der Bruppacherstrasse 21a, 8815 Horgenberg bis Eschtürlistrasse 31, 8816 Hirzel, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, aufgehoben.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, Horgen, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Horgen

 

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