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Pensionskasse (externe Stelle)
Die Pensionskasse wird unabhängig von der Gemeindeverwaltung nach den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen geführt. Die Infrastruktur wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Stelleninhaber ist personell dem Bereichsleiter Finanzen unterstellt. Fachlich ist er der Pensionskassenkommission unterstellt.
Die rechtlichen Grundlagen der Pensionskasse der Gemeinde Horgen sind in der
Gemeindeordnung vom 9. Juni 2013 in Art. 53a ff. festgehalten.
Kontakt
Pensionskasse (externe Stelle)Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen
Telefon 044 728 43 12
Fax 044 725 58 30
pensionskasse@horgen.ch
Öffnungszeiten
Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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