Inhalt
Tiefbau
Allgemeine Aufgaben der Abteilung Tiefbau
- Übernahme von Projektleitung und Oberbauleitung bei Grossprojekten
- Planung, Projektierung (inkl. Submission) sowie Bau, Betrieb und Unterhalt
- der kommunalen Strassen und Nebenanlagen gemäss Strassengesetz
- der kommunalen Abwasseranlagen inkl. Kläranlagen der öffentlichen Gewässer
- Erwerb von Land für Strassen und Trottoirs
- Strassenbezeichnungen und Hausnummerierung (in enger Absprache mit der Abteilung Geomatik und Vermessung)
- Strassen- und Parkplatzmarkierungen, soweit im Aufgabenbereich der Gemeinde, in enger Absprache mit den Polizeiorganen
- Öffentlicher Verkehr, Betrieb Bus in Zusammenarbeit mit der SZU
- Projektierung und Erschliessung von erneuerbaren Energiequellen
Der Abteilung Tiefbau gehören folgende Gruppen an:
Kontakt
TiefbauBahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen
Telefon 044 728 43 08
Fax 044 728 44 09
tiefbauamt@horgen.ch
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend) |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Verkehrsrichtplan |
Name | |
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Ortsbus - Fahrplan | Extern |
Ortsbuslinien | Extern |
Parkplatzangebot | Extern |
Störungsmeldung Strassenbeleuchtung | Online-Formular |