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Notfallhilfe für Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe

25. März 2020
Überbrückungshilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe April 2020

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 18. März 2020 (RRB Nr. 262) ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.

Bitte beachten Sie, dass die vorgelagerten Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:

  • Corona Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf

  • Bankkredite für Betriebskosten

  • Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne

  • Gelder der Arbeitslosenversicherung

  • Weiteres

 

Um allfällige finanzielle Überbrückungsprobleme zu verhindern, hat der Gemeinderat Horgen am 25. März 2020 entschieden, ergänzend finanzielle Mittel als Soforthilfe anzubieten. Dies als subsidiäre Nothilfe. Es besteht kein genereller Anspruch auf diese Soforthilfe.

Damit wir Ihren Antrag für diese finanzielle Unterstützung prüfen können, bitten wir Sie, den dazugehörigen Fragebogen unterzeichnet einzureichen. Wir werden Ihren Antrag dann rasch möglichst bearbeiten und im Rahmen unserer Möglichkeiten eine finanzielle Soforthilfe überprüfen.
 

Ein Gesuch um Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinst- und Einmann/Einfrau-Unternehmen infolge der Corona-Pandemie können Personen stellen, die:

  • ihren Wohnsitz in der Gemeinde Horgen haben;

  • ihren Betrieb aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ganz oder teilweise schliessen mussten oder ihre Aufträge innert weniger Tage ganz oder teilweise verloren haben;

  • aktuell bei der zuständigen Ausgleichskasse/Sozialversicherungsanstalt als selbständigerwerbend gemeldet sind;

  • keine Sozialhilfe beziehen;

  • ihre Geschäftstätigkeit vor März 2020 aufgenommen haben.


Anträge können an folgende Adresse eingereicht werden:

Gemeindeverwaltung Horgen
Finanzausschuss
Thomas Sonderegger
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

oder per E-Mail thomas.sonderegger@horgen.ch

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Angebot in dieser nicht einfachen Zeit helfen können und wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit.

Gemeinderat Horgen

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