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Coronavirus: Informationen zu öffentlichen Einrichtungen und Angebote in Horgen

11. Mai 2020
Per 6. Juni lockert der Bundesrat weitere Massnahmen. Viele der eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport sind ab dann wieder möglich. Voraussetzungen dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und Einhalten der Hygiene- und Verhaltensregeln.
(Update 25. Juni 2020)

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Einrichtungen und Angeboten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Gemeinde Horgen.

Telefon 044 728 41 11
E-Mail gemeinde@horgen.ch

 

Schalteröffnungszeit Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Die Kunden werden ersucht, nur in wichtigen, zwingenden Angelegenheiten persönlich die Gemeindeverwaltung zu besuchen. Viele Anliegen können per Online-Schalter auf unserer Website www.horgen.ch, telefonisch oder schriftlich behandelt werden können. 

 

Info- und Sorgentelefon zum Coronavirus
Telefon 044 725 08 20 (Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr)
E-Mail freiwillige@horgen.ch

 

Informationen des Bundesamts für Gesundheit
Seit dem 22. Juni 2020 sind viele Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus aufgehoben. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.

Eigenverantwortung bleibt wichtig
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie daher weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

SwissCovid App und Contact Tracing
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen.
Weitere Informationen finden Sie unter SwissCovid App und Contact Tracing

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Gesundheit unter Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen.

 

Veranstaltungen (öffentlich und privat)
Seit 6. Juni 2020 sind viele der eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport wieder möglich. Voraussetzungen dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und Einhalten der Hygiene- und Verhaltensregeln. Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden (siehe Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen des Bundesrates). Weiterhin verboten sind 

  • Sportwettkämpfe mit engem Körperkontakt
  • Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum
  • politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 300 Personen
  • Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen

 

Gemeindebibliothek
Die Gemeindebibliothek ist jeweils am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Weiterhin wird ein Pick-up-Service angeboten.

 

Hallenbäder, Sportbad Käpfnach, Parkbad Seerose
Das Parkbad Seerose sowie das Sportbad Käpfnach sind geöffnet. Die Hallenbäder sind für den Schulbetrieb und die Vereine geöffnet.

 

Aussenanlagen, Sportplätze und Turnhallen
Die Aussensportanlagen und Sportplätze sowie die Turn- und Sporthallen sind wieder geöffnet.

 

Spitäler, Alters- und Pflegeheime und Invaliden-Einrichtungen
Für Spitäler, Alters- und Pflegeheime und Invaliden-Einrichtungen gilt ein gelockertes Besuchsverbot. Bitte informieren Sie sich direkt bei der entsperchenden Einrichtung.

 

Ortsmuseum
Das Ortsmuseum bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es finden Umbauarbeiten statt.

 

Kafi Baumgärtlihof und Cafeteria Spyrigarten (Hirzel)
Das Kafi Baumgärtlihof ist seit 9. Juni 2020 und die Cafeteria Spyrigarten, Hirzel seit 1. Juni 2020 wieder geöffnet.

 

Einbürgerungen
Anfragen zum Thema Einbürgerungen werden per E-Mail oder telefonisch angenommen. Die Gespräche mit Einbürgerungskandidaten werden telefonisch erfolgen.

 

Trauungen
Trauungen werden weiterhin durchgeführt. Die Anzahl Gäste wird gemäss aber deutlich eingeschränkt, sodass die Vorgaben des "Social Distancing" eingehalten werden können.

 

Familienergänzende Betreuung
Die Betreuung in der KiTa Berghalden, der KiTa Stockerstrasse und im Kinderhort Fischenrüti bleibt weiterhin gemäss Betreuungsvereinbarung gewährleistet.

 

Spitex Horgen-Oberrieden
Die Spitex Horgen-Oberrieden bietet einen Mahlzeitendienst an. Bei Bedarf melden sich Kunden direkt bei der Spitex oder bei der Anlaufstelle Alter und Gesundheit.

 

Informationen zu Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Der Bundesrat hat Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen.

 

Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
Die Arbeitslosenkasse ist über ein Callcenter, Telefon 043 258 10 00 erreichbar.

 

Regionale Arbeitsvermittlung Thalwil (RAV)
Das RAV Thalwil hat eine Hotline für Arbeitgeber, Telefon 043 258 44 00, E-Mail hotline.ravthalwil@vd.zh.ch eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rav.zh.ch

 

Informationen des Kantons Zürich
Kantonale Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das Bundesamt für Gesundheit hat Antworten zu den häufig gestellten Fragen zusammengestellt.