Inhalt
Anordnung einer Gemeindeabstimmung
- Projekt Sportanlage Allmend – Neubau Garderobengebäude
Projektgenehmigung und Kreditbewilligung von Fr. 4‘500‘000.00 für den Neubau des Garderobengebäudes Allmend.
- Tagesschulen – Erhöhung der Tagesschulplätze
Erhöhung der Tagesschulplätze von bisher 7 % auf maximal 15 % der Gesamtschülerzahl (Kindergarten- und Primarstufe) mit jährlich wiederkehrenden Bruttokosten von maximal Fr. 3'137'500.00.
Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis am 18. Januar 2020 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 7. Februar 2020, bei der Abteilung Präsidiales verlangen. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
- Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
- Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Urnenlokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
- Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus Horgen. Die Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt am Abstimmungssonntag ab 08.30 Uhr im Gemeindehaus Horgen.
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.
Das Stimmregister liegt in der Abteilung Präsidiales bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten
Zugehörige Objekte
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2020_02_Weisung.pdf | Download | 0 | 2020_02_Weisung.pdf |