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Neuwahl von zwei Pfarrerinnen für den Rest der Amtsdauer 2012-2016

18. Oktober 2012
Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinde Horgen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen
1
Die Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2012 beantragt den Stimmberechtigten, die beiden Wahlvorschläge zu bestätigen:
Wiederbesetzung der freien ordentlichen 100 % Pfarrstelle, für den Rest der Amtsdauer 2012 – 2016,
VDM *) Barbara Amon Betschart, geb. 1974, zu 100 %

Besetzung der gemeindeeigenen 50 % Pfarrstelle, befristet vom 01.07.2012 – 30.06.2014,
Pfarrerin Therese Schmid-Ackeret, geb. 1951, zu 50 %

*) VDM (Pfarrerin ab Einsetzung im Januar 2013)

2
Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für beide in Ziffer 1 erwähnten Pfarrerinnen an der Urne am 25. November 2012 statt.

3
Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer.

4
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

5
Mitteilung an Wahlbüro Horgen, an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat.$

6
Amtliche Veröffentlichung in der Zürichsee-Zeitung.


Horgen, 18. Oktober 2012

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Die Präsidentin: Regula Villiger
Der Aktuar: Beat C. Müller-Mahler