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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats zum Budget

5. Oktober 2021
Mehraufwendungen in diversen Bereichen, pandemiebedingte Steuereinbrüche bei den juristischen Personen im Jahr 2021 sowie grosse geplante Investitionsvorhaben machen eine moderate Steuerfusserhöhung früher als erwartet nötig.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 den Steuerfuss auf 90 % - und somit um 3 % - zu erhöhen. Bei einem Aufwand von Fr. 238'593'500.00 und einem Ertrag von Fr. 238'362'000.00 resultiert ein kleiner Aufwandüberschuss von Fr. 231'500.00, also ein nahezu ausgeglichenes Budget.

Allgemeines
Das Budget geht von einem approximativen Steuerertrag 100 % von 123,2 Mio. Franken aus und ist damit um 8,0 Mio. Fr. höher als im Budget 2021. Der Steuerfuss ist mit 90 % (Vorjahr 87 %), ein Steuerprozent mit Fr. 1‘232‘000.00 (Vorjahr Fr. 1‘152‘000.00) berechnet. Es resultiert ein voraussichtlicher Steuerertrag von 110,88 Mio. Franken.

Im Budget 2022 kann - aufgrund des Aufwandüberschusses - keine finanzpolitische Reserve budgetiert werden.

Finanzausgleich
Mit einer Steuerkraft von rund 150 % vom Mittelwert sind Zahlungen an den Ressourcenausgleich (ab 110 %) zu leisten. Entsprechend hängen die gesamthaft verfügbaren Mittel massgeblich von der Entwicklung der kantonalen Steuerkraft und der Entwicklung der Grundstückgewinnsteuern ab.

Im Budget 2022 (massgebend ist der voraussichtliche Abschluss 2022) werden somit 31,0 Mio. Fr. (Vorjahr 29,0 Mio. Fr.) Finanzausgleich eingestellt.

Investitionen
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen sind für das Budgetjahr mit insgesamt Fr. 24‘996‘000.00 (Vorjahr Fr. 28‘150'000.00) veranschlagt. Davon entfallen Fr. 13'490‘000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 11‘506‘000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant).

Erfolgsrechnung
In folgenden Sachgruppen finden wir die markantesten Abweichungen:

  • Personalaufwendungen erhöhen sich um rund 3,6 Mio. Fr.
  • Hauptgründe sind Mehraufwendungen bedingt durch zusätzlich budgetierte Stellen in Schul- und Gemeindeverwaltung. Diese sind teilweise mit der übergeordneten neuen Gemeindeordnung begründet (beispielsweise Organisationsstruktur der Schule, die dem Souverän an der UA vom 28. November 2021 vorgelegt wird).
  • Finanzausgleich Mehraufwendungen von 2,0 Mio. Franken
  • Im Jahr 2022 liefert Horgen voraussichtlich 31,0 Mio. Franken in die Finanzausgleichskasse des Kantons ab.


Bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr werden Mehreinnahmen von rund 10,6 Mio. Fr. erwartet (davon betreffen 3,6 Mio. Fr. die eingerechnete Steuerfusserhöhung von 87 % auf 90 %). Der Anteil Steuern der juristischen Personen (Firmen) wird sich voraussichtlich auf rund 41 % (Rechnung 2020: 37 %; Budget 2021: 38 %) erhöhen.

Bei den Entgelten rechnet man mit Mehrerträgen von rund 1,2 Mio. Fr. im Vergleich zum Budgetjahr 2021.

Bei den Beiträgen von öffentlichen Gemeinwesen und Dritten werden Mehrerträge von rund 1,9 Mio. Fr. im Vergleich zum Budgetjahr 2021 erwartet. Hauptgrund dieser Mehreinnahmen ist die Erhöhung des Staatsbeitrages von 50 % auf 70 % (Soziallastenausgleich) infolge Änderung des Zusatzleistungsgesetzes per 1. Januar 2022.

Weitere Mehrausgaben
Mehrausgaben von rund 1,3 Mio. Fr. resultieren beim Ressort Liegenschaften. Hauptgrund sind Mindereinnahmen bei den Pacht- und Mietzinsen der Finanz- und Verwaltungsliegenschaften aufgrund der Anpassung an die effektiven Einnahmen gemäss Abrechnung, sowie Mehrausgaben bei den Schulliegenschaften (Dienstleistungen Dritter).

Zusätzliche Mehrausgaben von rund 0,6 Mio. Fr. resultieren bei den Anschaffungen (immaterielle Anlagen). Hauptgrund ist hier das interne Legislaturziel "Digitalstrategie" (u. a. eEinbürgerung ZH, ZHweb, ZHwebGemeinden).

Ausblick
Unsere grössten Horgner Unternehmen, die über 80 % der Steuern der Juristischen Personen einbringen, erwarten, dass im Jahr 2022 wieder mit höheren Steuereinnahmen gegenüber dem Rechnungsjahr 2021 gerechnet werden kann. Die Steuereinnahmen der Firmen sind wieder komfortabel. Dieser Entwicklung muss weiterhin Sorge getragen werden. Ein wirtschaftlicher Einbruch bzw. die Abwanderung von Firmen würden Horgens Steuereinnahmen mittelfristig empfindlich treffen und entsprechend markant reduzieren.

Zahlreiche noch immer unbestimmte Auswirkungen der Pandemie auf der Aufwand- und Ertragsseite erschweren aber die Prognosen zum Finanzhaushalt. Die Coronavirus-Pandemie bleibt weiterhin der Taktgeber für die wirtschaftliche Entwicklung.

Die grössten Haushaltsrisiken sind beim konjunkturellen Umfeld (Steuern inkl. Finanzausgleich), stärkeren Aufwandzunahmen, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.

Die Gemeinde wird weiterhin haushälterisch mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen umgehen. Ziel war und ist ein solider Finanzhaushalt sowie ein konkurrenzfähiger Steuerfuss. Dem Aufwand ist in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Aufwandsteigerungen sind kritisch im Auge zu behalten. Vor allem die überdurchschnittlich hohen Mehrausgaben bei den Personalaufwendungen - aufgrund der wachsenden Bevölkerung - belasten den Gemeindehaushalt mehr und mehr. Dringende Grossprojekt wie die Schaffung von Schulraum, aber auch Investitionen in Sportliegenschaften mit all den unvermeidbaren Folgekosten (z. B. Abschreibungen und Unterhalt) und die Anpassung des Strassenraums an das erhöhte Verkehrsaufkommen werden an den Reserven zerren. Diese werden ausserdem durch allfällige Steuermindereinnahmen im Rechnungsjahr 2021 zusätzlich strapaziert. Die ökologischen Anliegen sind grösstenteils auch nicht kostenneutral umsetzbar.

Das aufmerksame Verfolgen der Entwicklung der Wirtschaftslage und der finanziellen Gegebenheiten Horgens ist also weiterhin eine Daueraufgabe, damit auf Veränderungen auch finanziell zeitgerecht und zielgerichtet reagiert werden kann.

Die Gemeinde Horgen mit seiner wachsenden Bevölkerung muss weiterhin optimal versorgt werden. Das durchschnittlich hohe Investitionsvolumen verlangt weiterhin nach einer bewussten Priorisierung, nicht unbedingt notwendige Projekte sind auf später zu verschieben oder zu streichen. So muss klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Investitionen müssen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche betriebliche Folgekosten aus den geplanten Investitionsprojekten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Als einzige Gemeinde im Kanton Zürich mit über 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern konnte Horgen den Steuerfuss bis Ende 2021 unter 90 % (nämlich: 87 %) belassen. Damit die guten Kennzahlen der vergangenen Jahre sowie die finanzpolitischen Ziele 2018 - 2022 aber auch in Zukunft wieder "einigermassen" eingehalten werden können, ist eine moderate Steuerfusserhöhung nun unumgänglich.

Aus dem Willen heraus, dass Horgen eine rundum attraktive Gemeinde und auch in Zukunft finanziell gesund bleiben soll, beantragt der Gemeinderat daher, den Steuerfuss im Jahr 2022 von 87 % auf 90 % zu erhöhen.

 

Gemeinderat Horgen

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