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Einbürgerung

Sie interessieren sich für das Schweizer Bürgerrecht? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen.
Ordentliche Einbürgerung
Hier finden Sie alle Informationen sowie die Voraussetzungen betreffend Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer.
Hier finden Sie alle Informationen sowie die Voraussetzungen betreffend Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer.
Unterlagen zur Erleichterter Einbürgerung
Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie seit 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sein und seit 5 Jahren in der Schweiz leben. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite vom Staatssekretariat für Migration.
Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie seit 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sein und seit 5 Jahren in der Schweiz leben. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite vom Staatssekretariat für Migration.
Horgner Wappen

Sie wollen als Schweizerin oder Schweizer das Bürgerrecht von Horgen erhalten?

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Horgen wohnhaft sind.

Sie wollen als Schweizerin oder Schweizer das Bürgerrecht von Horgen erhalten?

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Horgen wohnhaft sind.