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Vorgehen bei Gas-/ Strommangellage

Tritt eine Strom- oder Gas-Mangellage ein, werden die Massnahmen vom Bundesrat beschlossen und von der Energie- beziehungsweise Gas-Branche umgesetzt. Kontingentierungen von Strom und Gas oder Abschaltungen erfolgen erst dann, wenn die freiwilligen Sparappelle und Einschränkungen/Verbote gewisser Anlagen nicht ausreichen oder zu wenig Wirkung zeigen.

Bei einer Strom-Mangellage ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) zuständig.

Bei einer Gas-Mangellage ist die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO) zuständig.

Grundlegende Informationen des Kanton Zürich zum Thema Energiemangellage finden Sie unter www.zh.ch/energieversorgung

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