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Stille Wahlen

Informationen

Datum
19. Januar 2015
Kontakt
Präsidialamt Horgen

Kommunale Wahlen

Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021

Beschreibung

Nachdem die Voraussetzungen für die Stille Wahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021 erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 19. Januar 2015, gestützt auf § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte, für die Amtsdauer 2015 – 2021 als gewählt erklärt:

Hohmann Josiane, geb. 1957, lic.iur., Eggweg 9, 8810 Horgen (bisher).

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen
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Gemeinde

Kirchliche Wahlen

Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 – 2019

Beschreibung

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte und des Beschlusses des Synodalrates der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Vornahme der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 – 2019 vom 17. März 2014 wird in stiller Wahl als Mitglied für gewählt erklärt:

Kuster-Germann Madeleine Maria, geb. 1960, Kauffrau, Traubenweg 3, 8810 Horgen (neu).

Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 66, 8001 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen
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