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Stille Wahl

Informationen

Datum
9. November 2015
Kontakt
Präsidialamt Horgen

Kirchliche Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

Beschreibung

Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 – Stille Wahl

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 liegt einzig der folgende Wahlvorschlag vor:

Feller Stefan, Teamleiter, 1978, Glärnischstrasse 43, 8810 Horgen

Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte und gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 9. November die zur Wahl vorgeschlagene Person für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen
Wahlbüro Horgen
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Kirche