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Stille Wahl

Informationen

Datum
30. Januar 2017
Kontakt
Präsidialamt Horgen

Kirchliche Wahlen

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

Beschreibung

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 – stille Wahl

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 liegen einzig die folgenden zwei Wahlvorschläge vor:
  • Hirsiger Beatrice, Lehrerin, 1967, Erlenstrasse 23, 8810 Horgen
  • Müller Bonanno Daniela Clara, Kauffrau, 1961, Allmendgüetlistrasse 35, 8810 Horgen
Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte und gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 30. Januar 2017 die zur Wahl vorgeschlagenen zwei Person für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen
Wahlbüro Horgen
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Kirche