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Werke Horgen

Umzugsmeldung

Bitte melden Sie Zuzüge, Umzüge innerhalb Horgen und Wegzüge immer auch den Werken.

Die An-/Abmeldung hat mindestens drei Arbeitstage im Voraus zu erfolgen, damit wir termingerecht den Stromzähler und allenfalls auch den Gas- und den Wasserzähler ablesen können.

Massgebend ist der Mietvertrag. Ihr Mietverhältnis ist für Sie frühestens bei der Abgabe aller Schlüssel beendet.

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