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Informationen der Gemeinde Horgen

Wer steht in der Gemeinde Horgen für Fragen zur Verfügung?

Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Horgen finden Sie Öffnungszeiten.

Ukraine-Treffpunkt der Gemeinde Horgen
Sie haben Fragen rund um Ihre Ankunft hier in der Schweiz? Die Informationsstelle bietet kostenlose Beratung rund um die Themen: Wohnen, Arbeit, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse, Unterstützungsmöglichkeiten, Freizeitangebote etc.
Weitere Informationen finden Sie in den Flyers (deutsch und ukranisch):
Flyer Ukraine-Treffpunkt

 

Was bedeutet der "Schutzstatus S"?
Mit dem Schutzstatus S erhalten aus der Ukraine Geflüchtete einen Ausweis S. Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet, jedoch verlängerbar. Personen mit Schutzstatus S erhalten ein Aufenthaltsrecht sowie Anspruch auf Unterstützung. Sie dürfen ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Sie dürfen ohne Wartezeit einer Erwerbstätigkeit (auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachgehen. Ebenso besteht mit Schutzstatus S eine Erlaubnis für den Nachzug von Familienangehörigen. Kinder können zur Schule gehen und in der Gemeinde Horgen auch von der familienergänzenden Betreuung der Abteilung Kind/Jugend/Familie (KiTa) Gebrauch machen.

Wo erhalte ich als Flüchtling aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?
Schutzbedürftige aus der Ukraine, die finanzielle Unterstützung von der Sozialbehörde benötigen, können sich bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Horgen anmelden. Die Gemeinde ist befugt, Asylfürsorge und Notfallhilfe auszurichten.

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich eine Private Unterbringung zur Verfügung stellen möchte?
Die Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt koordiniert durch den Bund und in Absprache mit den Kantonen. Verschiedene Organisationen sammeln Angebote für Unterbringungen bei Privatpersonen und vermitteln diese an die Gemeinden weiter. Bitte füllen Sie den Fragebogen Privatunterbringung aus und senden Sie diesen an ukraine@sa.zh.ch, wenn Sie eine private Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen möchten. Weitere Informationen sowie den Fragebogen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Sie haben bereits ukrainische Flüchtlinge aufgenommen?
Melden Sie sich bitte ebenfalls bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Horgen.

Sie möchten gerne als Einwohnerin oder Einwohner von Horgen einen Beitrag leisten?
Wenn Sie die Flüchtlinge bei der Integration in der Schweiz unterstützen möchten und Ressourcen zur Verfügung haben (Zeit, Sprachkenntnisse etc.) bitten wir Sie, sich per E-Mail bei der Gemeinde Horgen zu melden (alex.primoceri@horgen.ch).

Sie möchten Geld spenden?
Der Gemeinderat hat als Sofortmassnahme Fr. 30'000.00 aus der Budgetposition Auslandhilfe gespendet. Die Spenden erfolgten aufgeteilt in je Fr. 15'000.00 zugunsten des Internationen Komitees vom Roten Kreuz sowie zugunsten der Glückskette Schweiz. Beide Adressen garantieren für qualitativ hochwertige Direkthilfe in der Ukraine.

Es erreichen uns diverse Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern zu Spendenmöglichkeiten für die Ukraine - wir danken Ihnen sehr für die grosse Solidarität. Die Hilfswerke betonen übereinstimmend, dass Geldspenden für eine wirksame Nothilfe am besten geeignet sind. Nachstehend einige Hilfsorganisationen, denen man Geld spenden kann:

www.glueckskette.ch
www.caritas.ch
www.redcross.ch
www.sos-kinderdorf.ch
www.savethechildren.ch
www.zewo.ch