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Anschlussgebühren für Fernwärme

Gestützt auf das Reglement über die Abgabe von Fernwärme im Versorgungsgebiet der Fernwärmeversorgung Horgen vom 9. September 1991 und unter Berücksichtigung allfälliger gesetzlicher Vorschriften erhebt die Fernwärmeversorgung Horgen Anschlussgebühren für den Anschluss an das Verteilnetz.

Die Anschlussgebühren dienen der Finanzierung der rückwärtigen Netzinfrastruktur und sind von der Bauherrschaft zu bezahlen.

Die Anschlussgebühren werden in der Regel nach dem definitiven Anschluss ans Netz erhoben

Informationen

Datum
1. Januar 2024
Herausgeber/-in
Gemeindewerke

Dokumente

Name
Anschlussgebühren Fernwärme (PDF, 176.85 kB) Download 0 Anschlussgebühren Fernwärme

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