Inhalt
Hundekontrolle: Abmeldung
Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden.
Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni gestorben ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 728 44 44 | einwohnerdienste@horgen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|