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Bauausschreibungen

27. März 2020
Hier finden Sie die aktuellen Bauausschreibungen.

Tessa Mangold-Hollmann, vertreten durch bau>construct ag, Küsnachterstrasse 38, 8126 Zumikon
Abbruch Gebäude Assek.Nr. 2455, Neubau Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen und einer Tiefgarage, Kat.Nr. HN5021, Säntisstrasse 6, Wohnzone W 1.6

Projektverfasser: lilin architekten sia gmbh, Wengistrasse 2, 8004 Zürich
 

Philip Jungen, Pappelweg 18, 8810 Horgen
Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Assek.Nr. 477, Kat.Nr. HN12148, Pappelweg 18, Wohnzone W 1.2

Projektverfasser: Gysel Haustechnik AG, Zugerstrasse 90, 8810 Horgen
 

Fritz Vetterli, Seestrasse 305, 8810 Horgen
Erweiterung/Anbau Untergeschoss, Assek.Nr. 1958, Kat.Nr. HN3938, Seestrasse 305a, Kernzone Kb

Projektverfasser: Architekturbüro Ueli Geiger, Höhenstrasse 2, 8810 Horgen

 

Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung Horgen stellt den Schalterbetrieb ab Mittwoch, 1. April 2020, bis auf Weiteres ein. Die Abteilungen sind telefonisch oder per E-Mail zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.

Hinweis zur Aktenauflage
Aufgrund der ausserordentlichen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen des Publikumsverkehrs besteht in Ergänzung zur persönlichen Einsicht vor Ort (nur nach telefonischer Anmeldung) die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme in die Baugesuchsunterlagen. Einsichtswilligen Personen wird auf Anfrage hin individuell der elektronische Zugang gewährt. Für Personen, welche weder vor Ort noch elektronisch Einsicht nehmen können, werden individuelle Lösungen gesucht.

Kontakt
Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, Tel. 044 728 43 11, hochbauamt@horgen.ch

Dauer der Aktenauflage
20 Tage ab Datum der Ausschreibung

Rechtsbehelfe
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich (keine E-Mail) zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 50.00 erhoben.

27. März 2020

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